Allgemeine Information zur Zucht
Die in der Schweiz wohnhaften Züchter und Besitzer von angekörten Französischen Bulldoggen, welche mit FCI/SKG Stammbäumen arbeiten, sind verpflichtet sich bei der Aufzucht von Welpen an das „Zucht- und Eintragungsreglement“ (ZER) der Schweizerischen Kynologischen Gesellschaft SKG sowie an die „ergänzenden Zuchtbestimmungen“ (EZB) des Schweizerischen Klubs für Französische Bulldoggen zu halten. Alle aufgeführten Züchter sind Mitglieder des SKFB.
Wenn Sie Interesse am Kauf eines Bully’s haben, nehmen Sie bitte direkt mit einem Züchter / einer Züchterin Kontakt auf. Auf die Liste „Hier hat es Welpen“ und „Welpen geplant“ können Sie sehen, wo es zurzeit Welpen hat oder geben wird. Auf den jeweiligen Webseiten der Züchter finden Sie dazu nähere Informationen.